Erklärung zur Barrierefreiheit Zell am See-Kaprun Tourismus GmbH

Die Zell am See-Kaprun Tourismus GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-GesetzWZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Websites/ URLs:

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • WCAG 1.1.1: Alternativtexte für alte Bilder und Grafiken können teilweise unvollständig sein. Bei Videos sind Untertitel oder Beschreibungen nicht vollständig vorhanden.
  • WCAG 1.2.: Bei einigen Videos fehlt eine vollständige Audiodeskription.
  • WCAG 1.3.1: Mehrere Seiten weisen Strukturmängel auf, zum Beispiel ist die Reihenfolge der Überschriften noch nicht korrekt.
  • WCAG 2.4.4: Links sind teilweise mit mangelhafter Beschreibung der Link-Destination hinterlegt.
  • WCAG 2.2.2: Einige Animationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Die in den Websites der Zell am See-Kaprun Tourismus GmbH enthaltenen PDF-Dateien und Dokumente barrierefrei umzusetzen, stellt aktuell aufgrund der Menge eine unverhältnismäßige Belastung dar. Daher kommt es vor, dass für ältere PDF-Dateien und Dokumente keine barrierefreien Fassungen verfügbar sind. Wir bemühen uns, neue Dokumente vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 aufzubereiten.
  • Drittanbieter-Inhalte können von uns derzeit nicht vollständig in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit überprüft oder optimiert werden. Dies betrifft auf unseren Websites die folgenden Inhalte, Tools und Drittanbieter:
    • Cookiebanner von Cookiebot by Usercentrics (Usercentrics A/S)
    • Einbindungen von YouTube-Videos (Google Ireland Limited)
    • Einbindung von Contwise Karten zur Darstellung von Routen und Touren (General Solutions Steiner GmbH)
    • ÖBB Buchungswidget zur Buchung von ÖBB Transfer Shuttle Services (ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft)
    • Webcam Widgets von Feratel, fotowebcam.eu, live-panorama.com und weiteren Anbietern (u.a. feratel media technologies AG bzw. Fotowebcam.eu Firma Ing. Gerhard Keuschnig)
    • Gutschein- und Eventticket-Shop von Incert (INCERT eTourismus GmbH & Co KG)
    • Tool zur Zahlungsabwicklung von Stripe (Stripe Payments Europe, Limited (SPEL))
    • Widget zur Unterkunftsbewertung von TrustYou (TrustYou GmbH)

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.09.2025 auf Grundlage einer von der Zell am See-Kaprun Tourismus GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Die davor durchgeführten Optimierungen der Websites wurden auf Grundlage eines Barrierefreiheits-Prüfberichts der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs vom 04.09.2024 von einer Webagentur durchgeführt.

 

Feedback und Kontaktangaben

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zell am See-Kaprun Tourismus GmbH arbeiten laufend an Verbesserungen der Services auf den oben genannten Websites, um die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit weiter zu erhöhen.

Sollten dir Barrieren auffallen, die eine Nutzung dieser Websites in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben erschweren, so melde diese bitte per E-Mail an welcome@zellamsee-kaprun.com mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website“.

Bitte beschreibe dabei möglichst genau die Barriere und führe, wenn möglich, eine URL der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Wir werden deine Rückmeldung prüfen und uns schnellstmöglich mit dir in Verbindung setzen.

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du dich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren